Politik & Verwaltung 35
Gemeindeverwaltung
Gemeindeverwaltung
Rathaus Elmpt
Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten
Telefon: 02163/980-0, Fax: -980-111
www.niederkruechten.de
info@niederkruechten.de
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr. 8:00 – 12:00 Uhr
Mi. 14:00 – 17:00 Uhr
Bürgerbüro / Bürgerservice Elmpt
Poststraße 27, 41372 Niederkrüchten
Telefon: 02163/980-206, Fax: -980-200
Öffnungszeiten:
Mo.–Mi. 8:00 – 12:00 Uhr
Mo. 14:00 – 16:00 Uhr
Mi. 14:00 – 19:00 Uhr
Do. 7:00 – 12:00 Uhr
1. Sa. im Monat 9:00 – 12:00 Uhr
Folgenden Angelegenheiten können Sie
hier erledigen:
•• Abfallbeseitigung
»» An-, Ab- und Ummeldungen
von Müllgefäßen
»» Ausgabe von Müllkalendern
»» Ausgabe von gelben Müllsäcken
»» Verkauf graue Säcke
»» Ausgabe von Windelsäcken
»» Annahme von Elektro- und
Elektronikkleingeräten
••Ausländerangelegenheiten
••Ausweis- und Passangelegenheiten
••Bankeinzugsermächtigungen für die
Gemeindekasse
••Beglaubigungen
••Beschwerden
••Disco-Taxi-Tickets
••Eintrittskarten für gemeindliche
Veranstaltungen
••Einwohnermeldewesen
••Elterngeld – Antragsausgabe –
•• Fischereischeine
•• Führerscheine – Antragsannahme –
•• Führungszeugnisse
••Gewerbezentralregisterauszug
••Gebührenbefreiung vom Rundfunkbeitrag
••Hundesteuer
•• Informationsbroschüren
••Kindergeld
••Schwerbehindertenausweise
– Antragsausgabe –
••Vordruckaushändigung
auch für andere Behörden
••Wohnungsangelegenheiten
••Wohngeld – Antragsausgabe –
••Verkauf Mietrichtwerttabellen
für die Gemeinde Niederkrüchten
••Ausgabe und Verkauf von
Radwanderkarten etc.
Gleichstellungsbeauftragte
Christiane Jung
Rathaus Elmpt, Zimmer 21,
Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten
Telefon: 02163/980-132
Die Gemeinde Niederkrüchten setzt sich dafür
ein, die Gleichberechtigung vor Ort zu
verwirklichen. Frau Jung ist Gleichstellungsbeauftragte
der Gemeinde Niederkrüchten
und Ansprechpartnerin bei allen Fragen der
Gleichstellung von Frauen und Männern.
So setzt die Gleichstellungsbeauftragte
auf kommunaler Ebene durch Information,
Öffentlichkeitsarbeit und Mitwirkung bei
verwaltungsinternen und externen Maßnahmen
den Gleichheitsgrundsatz um,
der in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes
verankert ist und der heute besagt:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche
Durchsetzung der Gleichberechtigung von
Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung
bestehender Nachteile hin.“ Auf
dieser Gesetzesgrundlage setzt sich die
Gleichstellungsbeauftragte für Sie ein und
hilft, wenn Sie
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